Tours in Wien – Dr. Gabriele Bajons
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) liegen der Dienstleistungserbringung durch Tours in Wien (im Folgenden TiW) zugrunde. Sie finden daher im Verhältnis zu allen Personen Anwendung, die die Dienstleistungen von TiW beauftragen, in Anspruch nehmen, Anfragen zu solchen Dienstleistungen stellen oder auf sonstige Weise mit TiW in Kontakt stehen. Allfällige Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn TiW stimmt deren Geltung schriftlich zu.
Die gesetzlichen Bestimmungen finden Anwendung, insofern diese AGB oder gesondert vereinbarte Vertragsbedingungen keine speziellen Regelungen vorschreiben.
Bei Auslegungsfragen ist das Vertragsverhältnis im Zweifelsfall im Sinne des Berufsbildes der gewerblich befugten Fremdenführer (www.freizeitbetriebe-wien.at/guides), herausgegeben von der Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien, T: +431 514 50 Dw 4211 | F: Dw 4216, www.freizeitbetriebe-wien.at auszulegen.
Gewerbe
Die angebotenen Leistungen (Führungen) werden in Ausübung des gemäß § 94 Z 21 GewO 1994 reglementierten Gewerbes „Fremdenführer“ (siehe im Einzelnen § 108 GewO 1994) durch TiW erbracht.
Vertrag
Der Vertrag (Dienstleistungsvertrag über eine Fremdenführung) zwischen TiW und dem Auftraggeber kommt durch Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung von TiW beim Auftraggeber zustande. Eine Buchungsbestätigung per E-Mail erfüllt dieses Schriftformerfordernis. Telefonische Buchungen gelten daher erst mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung beim Auftraggeber als angenommen.
Als Auftraggeber gilt derjenige, der die Buchung vorgenommen hat, unabhängig davon, ob die Führung für den Auftraggeber selbst oder für Dritte getätigt wird. Der Auftraggeber übernimmt alle Verpflichtungen aus seiner Auftragserteilung gegenüber TiW.
Der Inhalt der vereinbarten Dienstleistung (Wegstrecke der Führung, Führungsinhalt, Dauer etc.) ergeht aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder aus der auf der Webseite von TiW dargestellten Führungsbeschreibung. Fehlt eine Beschreibung, erfolgt die Festlegung des Inhalts der Führung zu Beginn der Führung durch TiW im Einvernehmen mit den Kunden.
Nachträgliche inhaltliche Änderungen der vereinbarten Dienstleistung erfolgen im beiderseitigen Einvernehmen und bedürfen der Schriftform (inkl. E-Mail). Anregungen zu einer einvernehmlichen Änderung der vereinbarten Dienstleistung seitens des Auftraggebers werden nur entgegengenommen, wenn sie spätestens drei Tage vor dem vereinbarten Termin des Führungsbeginns bei TiW einlangen. Eine Verpflichtung von TiW zur nachträglichen Änderung einer vereinbarten Dienstleistung besteht ungeachtet des rechtzeitigen Einlangens von Änderungsvorschlägen nicht.
Honorar und Bezahlung
Die Höhe des Honorars und die Bezahlung richten sich nach der Vereinbarung im konkreten Fall oder nach der Führungsbeschreibung auf der Webseite von TiW. Ist die Höhe des Honorars weder in einer Führungsbeschreibung noch im konkreten Fall gesondert vereinbart, gilt ein angemessenes Honorar als vereinbart. Ist zu Art und Zeitpunkt der Bezahlung nichts Besonderes vereinbart, so ist das vereinbarte Honorar am Tag der Führung in bar fällig.
Zur Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen Ansprüche von TiW, insbesondere gegen den Honoraranspruch, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn die von ihm geltend gemachten Forderungen oder Ansprüche sind von TiW anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden.
Haftung
Die Teilnahme an den Führungen erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr. TiW übernimmt keine Haftung für Schäden aller Art. Minderjährige unter 14 Jahren bedürfen der Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines befugten Vertreters des Erziehungsberechtigten.
Wartezeit und zeitliche Verlängerung der Führung
Ohne vorherige Bekanntgabe einer Verspätung des/der Kunden wartet TiW bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin des Führungsbeginns am vereinbarten Ort auf den bzw. die Kunden. Im Fall der Verspätung nur eines Teils einer Kundengruppe muss von der erschienenen Gruppe bis zu 30 Minuten auf den verspäteten Teil der Kundengruppe gewartet werden. Bei Verspätung des/der Kunden oder eines Teils einer Kundengruppe besteht kein Anspruch auf eine Dienstleistung in vollem Umfang. Der volle Honoraranspruch von TiW bleibt jedoch aufrecht. Nach Maßgabe der Verfügbarkeit kann dies vor Ort vereinbart werden. Änderungen im Leistungsumfang (zeitliche Verlängerungen der Führung) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Für den Fall einer (unwahrscheinlichen, nur unter widrigen Umständen eintretenden) Verspätung des Guides sind der Kunde bzw. Kunden verpflichtet, 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin des Führungsbeginns am vereinbarten Ort zuzuwarten. Die Führung dauert dementsprechend länger, die Wartezeit wird nicht in Rechnung gestellt. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche bestehen nicht.
Verhinderung des Guides
Im Fall der Verhinderung des Guides wird für einen fachlich gleichwertigen Ersatz gesorgt, worüber der Auftraggeber tunlichst vorher informiert wird. Die Verhinderung berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Auch im Fall der Führung durch einen Ersatzguide gelten diese AGB.
Urheber- und Immaterialgüterrechte
Die von TiW angebotenen Führungen sind von TiW entworfen und daher rechtlich geschütztes geistiges Eigentum von TiW. Die Verwendung von Führungsinhalten sowie die Erstellung von Bild- oder Tonaufnahmen durch Kunden während der Führung ist nur mit schriftlicher Genehmigung von TiW gestattet.
Rücktritt vom Vertrag – Stornogebühren / Ausfall einer Führung
Beim Rücktritt vom Vertrag über eine vereinbarten Führung seitens des Auftraggebers (Storno) gilt Folgendes:
Storno bis 7 Tage vor dem Führungstermin: | keine Stornogebühr |
Storno ab 6 bis 2 Tage vor dem Führungstermin: | 50% des vereinbarten Tarifs |
Storno innerhalb kürzerer Frist: | 100% des vereinbarten Tarifs |
Die Rücktrittserklärung muss in der angegebenen Frist schriftlich (inkl. E-Mail) bei TiW eingelangt sein.
Bei Nichterscheinen des bzw. der Kunden wird der vereinbarte Tarif in voller Höhe (100% des vereinbarten Honorars) in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenso bei Nichtzustandekommen der Führung aus Gründen, die der Sphäre des Auftraggebers bzw. der Kunden zuzurechnen sind.
Kommt eine Führung durch höhere Gewalt (wie etwa Streik, Unfall, Krankheit, Naturkatastrophen oder eine internationale Krise) nicht zustande, wird keine Stornogebühr verrechnet; es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ersatz von Reise- und/oder Übernachtungskosten.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Diese AGB und die durch sie geregelte Vertragsbeziehung zwischen TiW und dem Auftraggeber unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bzw. dessen Wirksamkeit wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Geltung der verbleibenden Bestimmungen dieser AGB. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihr dem wirtschaftlichen Zweck nach am ehesten entspricht.
Tours in Wien, Dr. Gabriele Bajons
Stand: Okt, 2022